Einbürgerung. voll dabei.
home tour infos talk quiz links


Anspruch auf Einbürgerung

Bei der Einbürgerung unterscheidet man zwischen "Anspruchseinbürgerung" und "Ermessenseinbürgerung":

  • Erfüllt ein Antragsteller die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung, wird er auf jeden Fall eingebürgert, sein Antrag kann nicht abgelehnt werden, da er ja, wie der Name schon sagt, einen gesetzlichen Anspruch auf die Einbürgerung hat.
  • Im Unterschied dazu sind die Mindestanforderungen für eine Ermessenseinbürgerung zwar niedriger, aber es besteht auch bei Erfüllung der Voraussetzungen eben kein Anspruch auf Einbürgerung. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen der Behörde.

In der Praxis erfolgen Einbürgerungen in den meisten Fällen, wenn die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung gegeben sind. Nach dem neuen Gesetz sind dies:

voll dabei.   1. Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis
2. Der gewöhnliche Aufenthalt ist seit mindestens 8 Jahren in Deutschland
3. Der Lebensunterhalt wird eigenständig bestritten, es wird weder Arbeitslosenhilfe noch Sozialhilfe bezogen
4. Ausreichende Deutschkenntnisse

5. Es gibt keine Verurteilung wegen schwerer Straftaten   voll dabei.
6. Der Antragsteller bekennt sich zum Grundgesetz
7. Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben (zu diesem Punkt gibt es eine Reihe von Ausnahmen)




Rubrik infos [Seiten in dieser Rubrik:]
Einbürgerung - was bringt das?
Neue Gesetze seit 1.1.2000
[hier] Anspruch auf Einbürgerung
Kinder - das neue Geburtsrecht
Lexikon zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Fragen? Hier gibt es weitere Information & Beratung
 
home tour infos talk quiz links
e-mail an volldabei.de