Einbürgerung. voll dabei.
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Lexikon zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Enthaltene Begriffe:
Abstammungsprinzip/Abstammungsrecht | Anspruchseinbürgerung | Antragstellung | Aufenthaltsbefugnis | Aufenthaltsberechtigung | Aufenthaltserlaubnis | Aufenthaltsgenehmigung | Ausländeranteil | Ausländische Kinder | Beibehaltungsgenehmigung | Doppelpass | Doppelte Staatsbürgerschaft | Einbürgerung | Einwanderung | Ermessenseinbürgerung | Gebühren | Geburtsortprinzip | Geburtsrecht | ius sanguinis | ius soli | Kinder aus binationalen Ehen | Kinder unter 10 Jahren | Lebensunterhalt, Sicherung | Mehrstaatigkeit | Migration | Optionsmodell/Optionslösung | Regelanspruch | Sprachkenntnisse | Straftaten | Übergangsregelung | Verfassungstreue

Abstammungsprinzip/Abstammungsrecht
Erwerb der Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils durch Geburt. Der Fachbegriff für diesen Erwerb der Staatsangehörigkeit ist ->ius sanguinis.

Anspruchseinbürgerung
Ein Anspruch auf ->Einbürgerung gibt dem Betroffenen ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Durch die Herabsetzung der Fristen bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz besteht nunmehr bereits nach acht Jahren Aufenthalt im Normalfall ein solcher Anspruch.

Antragstellung
Anträge auf ->Einbürgerung sind bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte zu stellen.

Aufenthaltsbefugnis
->Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsberechtigung
Sicherster Aufenthaltstitel, der immer unbefristet erteilt wird. ->Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltserlaubnis
Kann befristet oder im Normalfall nach fünf Jahren unbefristet erteilt werden. ->Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsgenehmigung
Das Ausländergesetz kennt folgende Genehmigungen: Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsberechtigung. Eine befristete/unbefristete ->Aufenthaltserlaubnis oder ->Aufenthaltsberechtigung ist für die ->Anspruchseinbürgerung erforderlich. Eine kann im Einzelfall - je nach Entscheidung der Behörde - auch bei Besitz einer Aufenthaltsbefugnis möglich sein. Voraussetzung des Geburtsrechts ist es, dass ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzt.

Ausländeranteil
7,3 Millionen Ausländer leben in Deutschland, das sind etwa neun Prozent der Gesamtbevölkerung. Über die Hälfte von ihnen leben acht und mehr Jahre in Deutschland. Wer seit acht und mehr Jahren in Deutschland lebt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung (->Anspruchseinbürgerung). Fast 22 Prozent der hier lebenden Ausländer sind bereits in Deutschland geboren.

Ausländische Kinder
Etwa zwei Drittel aller ausländischen Kinder sind in Deutschland geboren: 65 Prozent der unter 18-Jährigen und 87 Prozent der unter 6-Jährigen. Ein Großteil der Neugeborenen wird ab dem 1. Januar 2000 durch ->Geburtsrecht Deutsche/r sein. Für Kinder unter 10 Jahren gilt die ->Übergangsregelung.

Beibehaltungsgenehmigung
Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht bestimmte Verlustgründe für die deutsche Staatsangehörigkeit vor. So geht die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel verloren, wenn eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird. Gleiches gilt beim ->Geburtsrecht, wenn die andere Staatsangehörigkeit nicht nach Volljährigkeit aufgegeben wird. Will der Betroffene in den genannten Fällen eine Ausnahme von der Verlustregelung erreichen, so muss er eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen (->Antragstellung).

Doppelpass
Ursprünglich Begriff aus dem Fußball, der das Zusammenspiel zweier Spieler beschreibt. Umgangssprachlich auch für ->Mehrstaatigkeit.

Doppelte Staatsbürgerschaft
->Mehrstaatigkeit

Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird auf Antrag erworben. Anders als beim ->Geburtsrecht tritt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit hier nicht automatisch ein, sondern es muss ein Antrag gestellt werden. ->Antragstellung ->Anspruchseinbürgerung ->Ermessenseinbürgerung

Einwanderung
Mit der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer vor über 40 Jahren beginnt die neuere Geschichte der Bundesrepublik als "Einwanderungsland". Was ursprünglich als vorübergehenderAufenthalt zu Arbeitszwecken geplant war, führte zur inzwischen selbstverständlichen Tatsache der Einwanderung. Die aktive Anwerbungspolitik wurde 1973 beendet, Familiennachzug ist weiterhin möglich und grundgesetzlich garantiert. ->Migration

Ermessenseinbürgerung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Ermessen eingebürgert werden. Ermessen bedeutet dabei, dass der Behörde - auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ein gewisser Entscheidungsspielraum bleibt. (Dies betrifft nicht die Fälle, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ->Anspruchseinbürgerung erfüllt sind.)

Gebühren
Die Einbürgerungsgebühren für Erwachsene betragen 500 DM, für miteingebürgerte Minderjährige ohne eigene Einkünfte 100 DM.

Geburtsortprinzip
->Geburtsrecht

Geburtsrecht
Mit diesem Begriff wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland bei Kindern ausländischer Eltern bezeichnet. Fachbegriffe, die hierfür verwendet werden, sind unter anderen ->ius soli, Bodenrecht, Geburtsortprinzip.

ius sanguinis
Lateinisch: Recht des Blutes. Recht, das die Staatsangehörigkeit von den Eltern ableitet ->Abstammungsprinzip

ius soli
Lateinisch: Recht des Bodens, Landes Recht, das die Staatsangehörigkeit vom Geburtsort/-land ableitet. ->Geburtsrecht

Kinder aus binationalen Ehen
Kinder von Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit haben zumeist die Staatsangehörigkeit beider Elternteile. Ist ein Elternteil Deutsche/r, fallen die Kinder nicht unter das ->Optionsmodell.

Kinder unter 10 Jahren
Für die ->Einbürgerung von Kindern unter 10 Jahren gibt es ab 1. Januar 2000 eine Übergangsregelung. Die Kinder, die vor in Kraft treten des neuen Gesetzes geboren worden sind, haben einen Einbürgerungsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die für alle ab 1. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern gelten. Dieser Anspruch muss von den Eltern durch Antrag (->Antragstellung) innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Auch diese Kinder müssen sich nach dem 18. Lebensjahr innerhalb von fünf Jahren endgültig für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. ->Optionsmodell

Lebensunterhalt, Sicherung
Voraussetzung einer ->Anspruchseinbürgerung ist grundsätzlich, dass der Betreffende seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sichern kann. Diese Voraussetzung gilt nicht bei Ausländern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weil der Lebensunterhalt in diesem Alter oft noch nicht selbst gesichert werden kann. Im Übrigen muss wie bisher immer eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Notlage nicht von dem Betroffenen verschuldet wurde.

Mehrstaatigkeit
Mit diesem Begriff ist gemeint, dass eine Person mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzt. Mehrstaatigkeit ist bereits jetzt in Deutschland keine Seltenheit: Schätzungen gehen von zwei Millionen Mehrstaatlern aus. Sie kann aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen. Deutsche Mehrstaatler haben in Deutschland die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Deutschen. Probleme für die deutsche Gesellschaft sind aus der Mehrstaatigkeit nicht entstanden. Dennoch geht auch das neue Recht vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aus: Beim ->Geburtsrecht müssen sich die Betroffenen nach Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Bei der ->Anspruchseinbürgerung müssen sie die Aufgabe oder den Verlust der anderen Staatsangehörigkeit nachweisen. In beiden Fällen gibt es Ausnahmen. Begriffe, die in der öffentlichen Diskussion um die Hinnahme von Mehrstaatigkeit oft verwendet werden, sind "Doppelpass" und "doppelte Staatsangehörigkeit".

Migration
Aus dem Lateinischen (migratio = Wanderung). Vor über 40 Jahren begann die Geschichte der Migration ausländischer Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland. Die anfängliche Annahme von Deutschen wie Ausländern, die "Gastarbeiter" würden nach einer gewissen Zeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, erwies sich bald für beide Seiten als Illusion. Spätestens seit dem Familiennachzug von ausländischen Arbeitnehmern steht fest, dass die "ausländischen Mitbürger" dauerhaft hier bleiben. Inzwischen lebt in Deutschland eine zweite und dritte Ausländergeneration. ->Einwanderung

Optionsmodell/Optionslösung
Kinder, die aufgrund des ->Geburtsrechts Deutsche geworden sind, müssen sich nach Volljährigkeit innerhalb von fünf Jahren endgültig für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das Modell dient dem Ziel der Vermeidung von ->Mehrstaatigkeit.

Regelanspruch
Das Staatsangehörigkeitsrecht räumt den Ehegatten Deutscher unter bestimmten Voraussetzungen einen Regelanspruch ein: Eine ->Einbürgerung ist auch nach weniger als acht Jahren Aufenthalt möglich. Das neue Recht lässt nunmehr zu, dass auch bei dieser Einbürgerung Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von ->Mehrstaatigkeit gemacht werden können.

Sprachkenntnisse
Bedingung für die ->Einbürgerung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Es soll keine formelle Sprachprüfung geben. Wird in einem Gespräch mit Einbürgerungsbewerbern deutlich, dass eine Verständigung im täglichen Leben nicht möglich ist, wird die Einbürgerung versagt.

Straftaten
Bewerber, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, werden nicht eingebürgert (->Einbürgerung). Bagatelldelikte wie zum Beispiel Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen sind ausgenommen.

Übergangsregelung
->Kinder unter 10 Jahren

Verfassungstreue
Bei der ->Einbürgerung wird ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gefordert.




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