Es gibt zwei Möglichkeiten deutscher Staatsangehöriger zu werden:
1. Man wird von Geburt an Deutsche(r) oder
2. Man entscheidet sich zu einem späteren Zeitpunkt Deutsche(r) zu werden und läßt sich einbürgern.
In beiden Bereichen gibt es wichtige Änderungen:
NEU: Einbürgerung schon nach 8 Jahren möglich
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Einbürgerung
Eingebürgert werden kann man auch nach neuem Recht nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Neuerungen bei den Voraussetzungen sind,
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daß man jetzt schon nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung haben kann (bisher erst nach 15 Jahren)
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und daß Einbürgerungswillige in Zukunft ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
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Geburtsrecht Neu ist, daß Kinder ausländischer Eltern, die ab dem 1.1.2000 in Deutschland zur Welt kommen, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen ("Geburtsrecht"). Erst als Erwachsene müssen sich diese Kinder dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden ("Optionsmodell"). [mehr Info...]
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NEU: In Deutschland geborene Kinder von Ausländern, werden automatisch Deutsche |
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